Wir haben für sie hier die häufigsten Fragen zusammengestellt. So einizigartig wie die Menschen sind die Fragestellungen, mit denen sie sich in einem Pflegefall beschäftigen. Lassen sie sich gern persönlich beraten. Wir sind für Sie da!
Wer ist pflegebedürftig?
Ihre Mutter vergisst des Öfteren die Mahlzeiten oder frühstückt mehrmals, so dass der Blutzucker entgleist? Ihr Vater kann nach einem Schlaganfall die Morgentoilette nicht mehr selbständig durchführen? Dann ist es an der Zeit, einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung zu stellen, egal ob Sie die Versorgung Ihrer Eltern selbst übernehmen oder einen professionellen Pflegedienst damit beauftragen möchten.
Der Grad der Pflegebedürftigkeit hängt davon ab, welche Tätigkeiten Sie nicht mehr eigenständig durchführen können und wieviel Hilfe sie im Alltag benötigen. In einem ersten Gespräch können unsere Fachkräfte bereits einschätzen, ob Sie Anspruch auf einen Pflegegrad haben. Gern beraten wir Sie individuell vor der Antragsstellung oder begleiten Sie bei dem Einstufungsgespräch vor Ort.
Pflegegrad, was ist das? Wie geht das?
Ein Antrag auf Pflegegrad kann bei der Pflegekasse zuerst formlos gestellt werden. Sie erhalten dann ein Antragsformular Ihrer Kasse, per Post oder eMail oder laden es direkt auf der Homepage Ihrer Pflegekasse herunter. Fragen Sie am besten bei Ihrer Kasse nach.
Nach Antragsstellung wird der Medizinische Dienst (MD) im Auftrag der Pflegekasse mit dem Antragsteller einen Termin vereinbaren, um die Situation vor Ort zu begutachten. Eine erfahrene Pflegekraft kommt dann bei Ihnen vorbei und spricht über Ihren Hilfebedarf. Dabei besprechen sie einen festgelegten Fragenkatalog. Auf dieser Grundlage wird ein Pflegegutachten mit Empfehlungen zur Pflege sowie der Feststellung eines Pflegegrades erstellt.
Wenn Sie der Meinung sind, dass die Entscheidung des MD die tatsächlichen Beeinträchtigungen der Fähigkeiten und der Selbständigkeit durch die Pflegebedürftigkeit nicht ausreichend berücksichtigt, haben Sie die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einzulegen
In einem ersten Gespräch können unsere Fachkräfte bereits einschätzen, ob Sie Anspruch auf einen Pflegegrad haben. Gern beraten wir Sie individuell vor der Antragsstellung oder begleiten Sie bei dem Einstufungsgespräch vor Ort.
Welche Hilfe kann ich vom Pflegedienst erhalten?
Wir möchten Ihnen helfen sich in Ihrem zuhause wohl und geborgen zu fühlen. Deshalb bieten wir Ihnen ein breites Spektrum an Hilfestellungen in Ihren eigen vier Wänden. Neben der Körperpflege und medizinisch angeordneten Behandlungen wie Wundverbände oder Kompressionstherapie, bieten wir Ihnen auch hauswirtschaftliche Leistungen, Begleitung im Alltag oder Tagesbetreuung.
Unsere individuelle Beratung ist an dieser Stelle sehr wertvoll. Jeder ist anders und benötigt unterschiedliche Hilfestellungen um sich wohl zu fühlen. Wir hören Ihnen zu und entscheiden dann mit Ihnen gemeinsam, was zu ihnen passt und womit wir ihnen helfen können.
Hier einige Beispiele:
Körperpflege: Sie fühlen sich unsicher allein in die Dusche zu steigen? Strümpfe anziehen wird zur Belastungsprobe und an die Füße kommen sie allein nicht mehr? Bei allen Tätigkeiten der täglichen Körperpflege möchten wir Sie unterstützen. Ob einmal die Woche oder dreimal täglich… wir passen uns Ihren Gewohnheiten und Unterstützungsbedarf an.
Ärztlich verordnete Leistungen: Auch bei den Medikamenten kann man mal schnell durcheinander kommen, Wunden sind professionell zu versorgen und die Stützstrümpfe lassen sich so schwer alleine anziehen. Auch hier sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner.
Begleitung und Betreuung im Alltag: Begleitung zum Einkauf oder eine Runde „Mensch ärger dich nicht“ – unsere Betreuungskräfte begleiten Sie gern im Alltag.
Beratung: Sie kennenlernen und Sie in Ihrem Alltag unterstützen, das ist unser Auftrag. Unser Beratungsteam kommt gern bei Ihnen vorbei um sie bei allen Fragen in der pflege tatkräftig zu unterstützen.
Hauswirtschaft: Der Hilfebedarf beginnt häufig in den hauswirtschaftlichen Tätigkeiten. Unser Hauswirtschaftler unterstützen sie gern bei hauswirtschaftlichen Themen im Umfeld Ihres pflegebedürftigen Angehörigen.
Tagespflege: Freunde und Bekannte treffen, sich unterhalten, etwas Erleben? Kein Problem… machen Sie sich einen schönen Tag in einer unserer Tagesstätten. Ihr Vorteil: Zuhause leben und im eigenen Bett schlafen und trotzdem unter Leute kommen. Sie können individuell entscheiden wie häufig Sie pro Woche kommen möchten.
Muss ich dem Pflegedienst einen Schlüssel aushändigen?
Nein. Grundsätzlich müssen Sie uns natürlich keinen Schlüssel aushändigen. Es gibt allerdings Situationen in denen es von Vorteil sein kann, wenn jemand ohne Ihre Hilfe die Türe öffnen kann um Ihnen zu helfen. Können Sie beispielsweise nur noch beschwerlich die Haustüre aufsuchen oder sind sie einmal in einer Notsituation, kann man sie schnell erreichen.
Wir besprechen mit ihnen ganz persönlich die Möglichkeiten für ihre individuelle Wohnsituation.
Sie möchten in den Urlaub und benötigen für diese Zeit eine Pflege für Ihren Angehörigen?
Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten einer Ersatzpflege für diesen Zeitraum. Dies ist die sogenannte Verhinderungspflege. Ab Pflegegrad 2 haben Sie einen Anspruch auf diese Leistung.
Was wir in dieser Zeit für Sie bzw. Ihren Angehörigen tun können, ist sehr individuell. Tägliche Kontrollbesuche oder die Übernahme der Pflegebesuche werden neben stundenweiser Begleitung im Alltag gern in Anspruch genommen.
Was passiert, wenn ich mehr Pflege benötige? Muss ich dann automatisch in ein Pflegeheim?
NEIN, so lange wie es möglich ist, möchten wir sie dabei unterstützen in Ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben. Wenn sich ihre Pflegesituation ändert und/oder die Pflegebedürftigkeit sich erhöht passen wir uns in Absprache mit ihnen an die Situation an und beraten sie gern über weitere Möglichkeiten. Gern ermöglichen wir Ihnen so viel Zeit wie möglich in Ihrem Zuhause.
Was kostet es mich, wenn der Pflegedienst vorbeikommt?
Diese Frage kann so einfach nicht beantwortet werden. Allerdings können wir gleich sagen, dass die Pflegekasse einige Finanzierungstöpfe für pflegebedürftige Menschen bereithält und viele Leistungen darüber finanziert werden können.
Ob und gegebenenfalls wieviel Sie für Ihre Leistungen zuzahlen müssen, das hängt von der Höhe ihres Pflegegrades und der nötigen Hilfestellung ab.
Auch hier ist ein persönliches Gespräch nötig um mit ihnen den individuellen Unterstützungsbedarf abzusprechen. Sie bekommen von uns in jedem Fall einen Kostenvoranschlag, auf dem sie genau erkennen können, wer welche Kosten übernimmt und was sie selbst zahlen müssen.